Hepatitis A
Das Hepatitis A Virus (HAV) wird durch Schmier- oder Kontaktinfektion, z. B. durch verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel übertragen. In Mitteleuropa tritt sie meist als importierte Erkrankung nach einem Aufenthalt in Risikogebieten auf.
Eine Hepatitis A Virusinfektion kann eine akute Leberentzündung verursachen, verläuft nie chronisch und heilt meist ohne ernsthafte Komplikationen aus. Eine spezifische Behandlung ist nicht möglich. Die prophylaktische Immunisierung (Impfung) ist weiterhin der beste Schutz, um eine Infektion mit möglicherweise mehrwöchiger Erkrankung zu verhindern.
Die vor einer Infektion schützende Impfung sollten alle chronisch Lebererkrankten erhalten. Ebenso empfohlen wird sie durch die ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch Institut (RKI) bei Menschen, die möglicherweise Kontakt mit HAV-kontaminiertem Blut haben könnten (wie intravenöse Drogengebraucher*innen oder regelmäßige Empfänger von Blut/Blutprodukten). Auch für homosexuell aktive Männer (MSM) mit wechselnden Partnern ist das Risiko einer Hepatitis A Infektion erhöht und eine schützende Impfung explizit angeraten. In all diesen Fällen werden die Kosten der Impfung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Eine beruflich erhöhtes Ansteckungsrisiko können Beschäftigte in der Lebensmittelindustrie und Gastronomie haben. Auch Berufstätige in Arzt- oder Pflegeberufen, Erzieher*innen an Kindergärten oder -krippen sowie Beschäftigte von Einrichtungen zur Abwasserentsorgung. Vor Impfung sollte auch zur Klärung der Kostenübernahme Rücksprache mit dem Arbeitgeber bzw. der die Firma betreuende arbeitsmedizinischen Einrichtung gehalten werden.
Vor Reisen insbesondere ins außereuropäische Ausland, aber auch in die europäische Mittelmeerregionen sollte der Schutz gegen Hepatitis A überprüft werden und ggf. eine Impfung vor Reisebeginn durchgeführt werden. Viele, auch gesetzliche Krankenversicherungen, erstatten Ihren Mitgliedern die hierfür ausgelegten Kosten zurück.
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